Archive for the ‘PC-Wahl’ Category

Urteil gegen Transparenz bei Wahlen ist gesprochen

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Worum geht es?

Nach der mündlichen Verhandlung zur Sache am 2010-03-03 gibt es nun das

Urteil 1. Instanz wegen Wahlanfechtung.

Allein der Verlauf der mündlichen Verhandlung liess erwarten, dass die Klage abgewiesen wurde. Nach meiner natürlich parteiischen Einschätzung war der vorsitzende Richter der Sache gegenüber - als interessanten neuen Aspekt - recht aufgeschlossen. Es gelang mir aber nicht, das Selbstverständnis der digitalen Generation zu verdeutlichen: ein Klick auf einen link im Browser und man kann sich das Programm ansehen. Das war für die anwesenden Richter intuitiv völlig undenkbar. Als ich die Frage, wie ich das Quellprogramm denn veröffenlichen wolle, damit beantwortete, es einfach ins Internet zu stellen, war die allgemeine Reaktion ein verhaltenes Murmeln, Kopfschütteln und leichtes Gelächter, so als wäre das ein völlig unrealistischer Vorschlag. Man konnte sich das gar nicht vorstellen. Auch ein beisitzender Richter hatte mehrfach deutlich und auch recht aggresiv zu verstehen gegeben, was ich denn überhaupt wolle. Durch die Prüfungen und Tests des Programms sei hinreichend sicher gestellt, das es richtig funktioniere. Da bedürfe es keiner Einsichtnahme durch den Wahlberichtigten mehr. Auch hätte ich mir eine etwas andere Zusammensetzung der beisitzenden Richter gewünscht, denn unglücklicherweise gab es keinen offensichtlichen Vertreter der Internet-Generation. Im Prinzip hat man mein Anliegen gar nicht verstanden und immer darauf abgestellt, ich wolle die Fehlerfreiheit des Programms anzweifeln. Darum geht es mir aber allerhöchstens hilfsweise. Ich bin überzeugt, dass sich jeder Bürger das Programm anschauen darf, mit dem seine Stimmen gezählt werden.

Nun arbeiten wir zunächst an der Zulassung der Berufung mit dieser Berufungsbegründung.

Offenlegung des Quellcodes
von Wahlprogrammen - Zusammenfassung

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Worum geht es?

Bei der letzten Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz am 2009-06-07 wurde flächendeckend ein Computerprogramm zum Zählen der Stimmen verwendet. Da mir als Wahlhelfer die komplizierte Stimmenzählung bei einem Kandidaten unklar war, wollte ich mir nur mal den Quellcode des Stimmenzählprogramms anschauen, ob denn auch alles richtig zusammengezählt wird.

Was sich daraus entwickelt hat, welche Widerstände aufgebaut wurden, bis hin zu meiner Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen fehlender Nachvollziehbarkeit der Wahlen, kann man in diesem Blog nachlesen. Alle Beiträge dazu findet man unter der Kategorie “PC-Wahl”.

Wichtige Quellen

Berufungsbegründung
Urteil 1. Instanz wegen Wahlanfechtung
Abweisung des Einspruchs durch die ADD
Einspruch gegen die Kommunalwahl

Wichtige links

Wahlleiter
Landeswahlleiter
web site des Programms PC-Wahl
Herstellerfirma Berninger Software GmbH
Vertriebsfirma KommWis GmbH

Kosten

Gegenstandswert: 5.000,00 €

1. Instanz
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 391,30 €
Termingebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 361,20 €
Fahrtkosten, Nr. 7003 VV RVG 5,40 €
Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 20,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.7002 VV RVG 20,00 €
19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 151,60 €
Zwischensumme 949,50 €
Akteneinsichtsgebühr 12,00 €
Verfahrensgebühr §§ 3, 34, 52 GKG 363,00 €
Summe 1. Instanz 1.324,50 €

2. Instanz
Verfahrensgebühr, Berufung § 13, Nr. 3000 VV RVG 481,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.7002 VV RVG 20,00 €
19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 95,30 €
Zwischensumme 596,90 €
Verfahrensgebühr §§ 3, 34, 52 GKG 121,00 €
Summe 2. Instanz 717,90 €

Gesamtsumme bis jetzt 2.042,40 €

Gerichtsverhandlung für Transparenz bei Wahlen - Termin 2010-03-03

Montag, März 1st, 2010

Worum geht es?

Nachdem ich Klage erhoben habe, wurde nun der Termin zur mündlichen Verhandlung am 2010-03-03 vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstrasse anberaumt. Ein Argument der Gegenseite lautet: der Landeswahlleiter habe das Programm geprüft und abgenommen. Das sei hinreichend und eine weitere Einsichtnahme durch Wahlberechtigte nicht erforderlich. Um dem entgegen zu wirken, habe ich einfach mal die Programmänderungshistorie seit der Kommunalwahl - die hier zu finden war - an das Gericht eingereicht.Das muss eine Art von Erschrecken, oder Aha-Erlebnis auf der Gegenseite verursacht haben, denn sie wurde in zusätzlichen Schriftsätzen so aktiv, wie selten in ähnlich gelagerten Fällen. Sie reichte eine detailierte Stellungnahme des Software-Herstellers nach, welche Änderungen denn nun vorgenommen wurden und warum. Auch eine ausführliche Stellungnahme der Wahlleitung für die Stadtratswahl Frankenthal in der Pfalz wurde eilig nachgereicht. Gegen dessen Wahl hatte ich ja Widerspruch eingelegt. Die Wahlleitung bestätigte nochmals mit Bezug auf Wahlprotokolle, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Im Übrigen kann ich das bestätigen. Ich war ja Wahlhelfer und habe es selbst mit unterschrieben.

Aber nach meiner Überzeugung reicht das alles nicht aus, zu begründen, warum ich mir den Quellcode nicht ansehen darf. Ich will mich doch nur selbst überzeugen, ob die Stimmauszählung ihre Ordnung hat.

Klage erhoben

Samstag, September 5th, 2009

Worum geht es?

So, nun geht mein Kampf für Transparenz bei computerunterstützten Wahlen in die nächste Runde. Die Klage gegen die letzte Kommunalwahl ist erhoben.
Hier die Unterlagen, auf die sich die Anklage stützt:
Einspruch gegen die Wahl des Frankenthaler Stadtrats
Abweisung des Einspruchs

Wesentliche Antragspunkte der Klage:

  •  Wahl zum Stadtrat Frankenthal (Pfalz) ist ungültig
  • Quelltext des Wahlunterstützungsprogramms ist als Beweismittel beizuziehen

Eine Übersicht der Ereignisse gibt es hier.

.

Ergänzung vom 23.09.2009: Die Klage wurde erhoben bei der
1. Kammer
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse
Robert-Stolz-Strasse 20
67433 Neustadt/Wstr.
Aktenzeichen 1 K 943/09.NW

30 Millionen Bürger von Wahlsoftware betroffen

Donnerstag, September 3rd, 2009

Worum geht es?

Um es gleich vorweg zu nehmen: die Zahl stammt vom Hersteller der Wahlsoftware, Stand 03.09.2009. Steht es heute auch noch dort?

Bundesweit vertrauen also inzwischen über 2000 Kommunal- und Kreisverwaltungen auf PC-Wahl, darunter 8 Landeshauptstädte. Über 30 Millionen Bürger leben in Gemeinden, Städten und Kreisen, die sich für PC-Wahl entschieden haben.

Somit sind über ein Drittel der Bevölkerung unseres Landes betroffen. Alle sollen nicht erfahren dürfen, wie ihre Wahlen ausgewertet und ihre Stimmen gezählt werden. Alle bisher angesprochenen Institutionen sperren sich gegen Transparenz und Offenlegung dieser Wahlsoftware:

Wer näheres wissen möchte, kann hier nachsehen.

Herstellerfirma verhindert Transparenz von Wahlsoftware

Mittwoch, September 2nd, 2009

Worum geht es?

Es gibt eine Wahlsoftware, die bundesweit in vielen Kommunal- und Kreisverwaltungen zum Einsatz kommt. Die Herstellerfirma versucht allerdings mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich der Bürger ein Bild davon machen kann, wie das Programm funktioniert, mit dem beispielsweise seine Stimme bei Wahlen gezählt wird. Ich hatte es versucht und mir das Demoprogramm am 09.07.2009 heruntergeladen. Allerdings lautete die zugehörige Bedingung an diesem Tag für die Inbetriebnahme:
“Die Demoversion ist mit einem Kennwort geschützt, das nur den Fachämtern von Kommunal- und Kreisverwaltungen mitgeteilt wird.”

Das war zwar nicht ganz so einfach, aber dennoch gelang es mir, eine Vertretung meiner Kommunalverwaltung dazu zu bewegen, das Kennwort beim Hersteller zu erfragen. Die Antwort von dort war, dass eine Weitergabe des Freischaltcodes für die Demo-Version an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen sei. Wo das nach der obigen Bedingung ausdrücklich ausgeschlossen ist, bleibt mir bis heute verborgen. Nun gut, ich musste unterdessen nach anderen Wegen suchen, um an mein Recht zu kommen.

Bei der Durchsicht meiner Unterlagen am 01.09.2009 fiel mir dann aber auf, dass sich die Bedingung für die Nutzung des Demo-Programms geändert hat. Mit Stand vom 02.09.2009 gibt es eine Einschränkung für den Download. Die Nutzungsbedingung lautet jetzt:
“Die Demoversion ist nur für zuständige Fachämter von Kommunal- und Kreisverwaltungen erhältlich und mit einem Kennwort geschützt.”
Nun mag man spekulieren, ob dies vor oder nach der Mitteilung an meine Kommunalverwaltung geschehen ist. Übrigends, wie ist der Stand heute?

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass mir nicht daran gelegen ist, die Herstellerfirma in irgend einer Weise zu diskreditieren. Sie ist Urheberin der Software und kann damit selbstverständlich machen, was sie will. Mir ist nur daran gelegen aufzuzeigen, dass kein Interesse besteht, der/die wahlberechtigte BürgerIn aufzuklären.

Lokalzeitung will Artikel nicht Online stellen

Dienstag, September 1st, 2009

Worum geht es?

In diesem Beitrag geht um folgenden Artikel:
“Kritik an Software für Wahlerfassung”
RHEINPFALZ Nr. 143 vom 24. Juni 2009, Frankenthaler Zeitung Lokalteil 1. Seite, Autor: Thomas Brückelmeier

Zu meinem Bemühen zur Offenlegung der Stimmauszählung bei Wahlen gibt es einen sehr interessanten Artikel von der Lokalredaktion der RHEINPFALZ mit Aussagen des Wahlleiters. Da er wichtige Aussagen zur Handhabung der computergestützten Stimmenauszählung macht, war es mein Anliegen diesen Artikel Online verfügbar zu machen. Leider hat der Autor diesem nicht zugestimmt. Er wolle nicht, dass seine Berichte weiterverwendet würden. Außerdem sei der Verlag gegen die Übernahme des Original-Layouts. Das versteh, wer will. Immerhin unterstreicht das Original-Layout doch die Authentizität und dokumentiert besonders gut die Quelle.

Nun, wie dem auch sei.  Ich machte daraufhin den Vorschlag, den Artikel auf der web site der RHEINPFALZ Online zu stellen, ähnlich diesem Artikel, “Wahlleiter hält Twitter nicht für Risiko bei Bundestagswahl”. Der hat aber mit diesem Thema nichts zu tun, er soll nur als Beispiel dienen. Alternativ fragte ich an, ob ich wenigstens den reinen Text veröffentlichen dürfte. Leider habe ich darauf keine Antwort erhalten.

Wer also interessiert ist, kann sich den Text des Artikels ohne Bilder für 1,50 € hier herunterladen.

RHEINPFALZ-Textarchiv im Internet

Die vollständige Ausgabe im Original-Layout erhält man für einen Abo-Preis von 23,80 € (Stand 01.09.2009) hier:

RHEINPFALZ Online Ausgabe

Programmhersteller verzichtet auf Referenzen

Freitag, August 28th, 2009

Worum geht es?

OOPS!

Eigentlich sollte dieser Link aufgerufen werden:

http://www.wahlinfo.de/pcwahl/anwender.html

Nun führt er ins Nirwana. Das hatte ich am 19.08.2009 bemerkt. Und zwar hatte ich ihn von dieser Seite. Etwa eine Woche vorher war er noch da, nun ist er weg.

Dahinter verbarg sich eine sehr anschauliche Übersichtskarte von Deutschland, aus der zu entnehmen war, dass das Programm PCWahl in allen Bundesländern eingesetzt wird. Viele bunte Punkte zeigten, in welchen Städten und Gemeinden das Programm zur Anwendung kommt: eine optisch gelungene Referenz.

Verschwörungstheoretiker würden sofort vermuten, dass doch zu deutlich wurde, wie wichtig das Programm bereits ist und deshalb Protest mangels Transparenz aufkommen könnte. Oder dass die Information schlichtweg falsch war. Nachdem man nun bemerkt hat, dass da wohl intensiver nachgeforscht wird,  wurden alle Spuren auf die Referenzen getilgt.

Da ich kein Verschwörungstheoretiker bin, nehme ich einfach an, dass die Information einer Straffung und Speicherplatzoptimierung der web site zum Opfer gefallen ist. Schade eigendlich.

“demokratische” Stimmauszählung ist geheim!

Dienstag, August 18th, 2009

Worum geht es?

Inzwischen unterhöhlen bereits zwei Gewalten der Demokratie  unsere Netzbürgerrechte. Die Legislative ja bekanntermassen und die Exekutive. Den Nachweis für letzteres bringe ich nachstehend. Das letzte Bollwerk für Netzbürgerrechte ist jetzt noch die Judikative. Deren Wirksamkeit lote ich gerade aktiv aus.

Ich will Antwort auf folgende Fragen:

  • Warum verheimlicht man mir die Stimmauszählung einer demokratischen Wahl?
  • Warum behindert mich jede/r bei der Wahrnehmung meines Grundrechts?
  • Warum vertritt die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz, die ja für die Bürger da sein soll, die Interessen eines kommerziell tätigen Unternehmens und nicht die berechtigten Interessen ihres Bürgers?

Im Grundgesetz steht, dass jede Bürgerin und jeder Bürger bei demokratischen Wahlen zusehen darf, wie die Stimmen ausgezählt werden und er darf auch selbst nachzählen und schauen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Allerdings nicht so, bei der letzten Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz. Hier kam landesweit ein PC-Programm für Microsoft Windows zum Einsatz, mit dem die Stimmen zusammen gezählt wurden. Es handelt sich um ein in Deutschland für diesen Zweck weit verbreitetes Programm. Das ist keinesfalls ein Wahlcomputer, bei dem auf Knopfdruck die abgegebene Stimme gezählt wird. Es wird “nur” benutzt, um die vom altbewärten papiernen Stimmzettel abgelesenen Kreuze in den Computer einzugeben. Zählen tut dann das Programm. Das macht eigentlich auch Sinn, bei den komplizierten Regeln der Kommunalwahl mit kummulieren und panaschieren und Heilungsmöglichkeiten (Stimme wird doch gezählt, obwohl falsch angekreuzt ist).

Soweit, so gut. Als Wahlhelfer las ich die angekreuzten Stimmen vor, die dann von der Kollegin eingetippt wurden (wir haben alles zu zweit kontrolliert im vier Augen Prinzip). Irgendwann bekam ich dann einen Wahlzettel in die Hand, der offensichtlich falsch angekreuzt war. Ich fragte darauf hin mal in die Runde des Wahlvorstands, wie dies denn nun zu bewerten sei. Ich erhielt fast unisono die Antwort: “mach dir darüber mal keine Gedanken. Das Programm zählt das schon richtig”.

Hallo??? Spätestens ab hier machte ich mir aber Gedanken!

Also dann mal weiter mit dem Vorlesen und einem skeptischen Vorbehalt. Ein paar Stimmzettel später waren bei einem Kandidaten 6 Stimmen angekreuzt, obwohl er nur maximal 3 Stimmen erhalten darf. Als wir 6 Stimmen originalgetreu in den Computer eingaben (ich bestand darauf), zeigte er auf dem Bildschirm tatsächlich auch 6 Stimmen bei dem Kandidaten an! Der ganze Wahlvorstand hat’s gesehen.

Das war das Schlüsselerlebnis. Jetzt  will ich wissen, was Sache ist in unserer Demokratie!

Ich wollte mir gern einmal den Quelltext des Programms für diese Programmsequenz anschauen, oder wenigstens mal mit einem Demoprogramm herumspielen, um zu sehen, wie es funktioniert. Das spontan Naheliegenste war,  doch mal in die EDV-Abteilung des Rathauses zu gehen und zu fragen, ob ich mir mal den Quelltext des Stimmzettelerfassungsprogramms Heiler - nachfolgend einfach Programm genannt - ansehen könnte. Man hat mich nur mit grossen Augen angesehen und mit dem Kopf geschüttelt. Und damit begann eine unglaubliche Odysee, die ich der Übersicht halber nun in kronologischer Kurzform aufführen möchte.


Begehren zur Einsicht in den Quelltext des Programms
Ich will doch nur mal einem Programmierer am Bildschirm über die Schultern schauen, mehr nicht.

  • 07.06.2009: Europarats- und Kommunalwahl in Rheinland (Pfalz), anschließend Stimmauszählung (Stapelbildung Kommunalwahl).
  • 08.06.2009: Fortführung der Stimmauszählung zur Kommunalwahl, hier Wahl des Stadtrates der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz). Persönliche Anfrage in der EDV-Abteilung und der Abteilung für die Wahlorganisation im Rathaus Frankenthal (Pfalz) zur Einsichtnahme in den Quelltext des Programms.
  • 09.06.2009: Email-Anfrage zur Einsichtnahme in den Quelltext an das Büro des Landeswahlleiters, Herrn Hans-Ulrich Weidenfeller, da er mir als zuständig für die Zulassung des Programms benannt wurde. Ich erhielt bis heute keine Antwort.
  • 15.06.2009: Email-Anfrage zur Einsichtnahme in den Quelltext an den zuständigen Wahlleiter. Ich erhielt bis heute keine Antwort.
  • 19.06.2009: Einspruch gegen die Kommunalwahl
  • 23.06.2009: Eingangsbestätigung des Einspruchs beim Wahlleiter
  • 24.06.2009: Bericht in der Lokalzeitung. Die Antworten dort sind typisch für das gesamte Verhalten der rheinland-pfälzischen Verwaltung und teilweise auch nachweisbar falsch. Aber darauf will ich gar nicht abstellen.
  • 02.07.2009: Information des Vorstands des SPD Stadtverbands Frankenthal. Da Frankenthal von der CDU regiert wird, hatte ich gedacht, dass sich das Thema eventuell gut in der Opposition verwenden ließe. Da hat sich aber nichts getan.
  • 08.07.2009: Eingangsbestätigung des Einspruchs bei der ADD. Die Aufsichts- und DienstleistungsDirektion in Trier ist die zentrale Kontrollinstanz der Verwaltung in Rheinland-Pfalz.
    Auf meine telefonische Anfrage erhielt ich vom Landeswahlbüro die Auskunft, dass der Hersteller der Software die Firma Berninger sei. Als ich dort anrief und fragte, ob ich mir den Quelltext mal ansehen dürfte, beschied man mir kurz angebunden, dass das Programm kein Open Source sei und ich mich doch bitte an den zuständigen Wahlleiter wenden möge und nicht an ein kommerziell tätiges Unternehmen. Das tat ich dann ja auch.
  • 07.08.2009: Abweisung des Einspruchs durch die ADD. Im Prinzip die gleiche Argumentation wie im Bericht der Lokalzeitung. Eventuell wäre zusätzlich herauszulesen, ich könnte ja alles selbst ohne Programm nachzählen, da die Stimmzettel noch vorhanden sind.
  • 13.08.2009: Bericht in der Lokalzeitung über die Ablehnung des Einspruchs gegen die Kommunalwahl.
  • 01.09.2009: Erster Termin beim Anwalt zwecks Klageerhebung.
  • 04.09.2009: Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.


Versuch, das Demoprogramm auszuprobieren

  • 09.07.2009: habe heute die Demoversion zum Programm (ist das heute noch so?) bei dieser Firma gefunden. Hier läuft es unter dem Namen PC-Wahl. Nach dem Herunterladen des Demoprogramms und Starten desselben verlangt es jedoch nach einem Freischaltcode. Übrigends erscheint bereits vor Abfrage des Codes diese Fehlermeldung. Sie tritt auf, wenn auf dem PC der Ordner C:\Programme fehlt (bei mir heisst er C:\program files). Das ist nicht sehr vertrauenserweckend für ein demokratisch so wichtiges Programm.
  • 10.07.2009: Email-Anfrage an den Wahlleiter und an den Landeswahlleiter, mit der Bitte mir den Freischaltcode für das Demoprogramm zu vermitteln. Vom Landeswahlleiter habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
  • 13.07.2009: Email-Antwort vom Büro des Wahlleiters, dass der Freischaltcode nicht vorliege. Im übrigen sei der Vertragspartner der Kommunalverwaltung nicht die Firma Berninger, sondern die Firma KommWis. Man könne mir also leider nicht helfen. Darauf antwortete ich, dass kein Vertragsverhältnis erforderlich sei, es müssten nur Fachämter von Kommunal- und Kreisverwaltungen sein, was ja hier zuträfe. Ich bat nachdrücklich um einen einfachen Anruf bei der Herstellerfirma.
    Mein Anruf bei der Firma KommWis ergab zwar erstmals überhaupt eine konstruktive Diskussion des Themas, aber leider könne man mir keinen Einblick in den Quelltext vermitteln, noch läge ein Freischaltcode für das Demoprogramm vor. Man sei lediglich Wiederverkäufer des Programms.
  • 16.07.2009: Email-Antwort aus dem Büro des Wahlleiters: man habe bei der Herstellerfirma Berninger angerufen.
    Auch an dieser Stelle nochmals DANKE für den ersten konstruktiven Beitrag in dieser Angelegenheit überhaupt!

    Leider habe Fa. Berninger mitgeteilt, dass eine Weitergabe des Freischaltcodes für die Demo-Version an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wie Bitte? Wo steht denn das? Kann die Firma nach Belieben ihre Zusagen ändern?
    Darauf hin habe ich an die Fa. Berninger gemailt, sie möge entsprechend der Zusage auf der web site den Freischaltcode an das Fachamt meiner Kommunalverwaltung übermitteln.
    Email auch an die Fa. KommWis, mit der Bitte, den Freischaltcode zu erfragen, denn diese Firma ist ja direkter Vertragspartner. Auch hier habe ich - schon wie generell üblich - bis heute keine Antwort erhalten.
  • 17.07.2009: Anruf beim Landeswahlleiter; habe ihn auch erreicht, allerdings im Urlaub. Ich möge mich bitte an seinen Stellvertreter wenden.
  • 20.07.2009: Anruf beim Stellvertretenden Landeswahlleiter. Er erklärte mir freundlich und zuvorkommend, dass er leider keinen Freischaltcode für das Demoprogramm habe. Auch habe er privatrechtlich keine Verbindung zum Programmhersteller Berninger und deshalb von staatswegen leider keine Handhabe. Er empfahl mir, mich nochmal mit der Firma KommWis in Verbindung zu setzen. Das hab ich am 22.07.2009 auch per Email getan.
  • 29.07.2009: Oh Wunder! Email-Antwort von der Fa. Berninger.  Das Produkt PC-Wahl, einschließlich Demoversion, sei ausschließlich für Kommunalverwaltungen konzipiert. Deshalb würde deren Passwort grundsätzlich nur an diese Zielgruppe weitergegeben. Bei PC-Wahl handle es sich um ein kommerzielles Produkt, das urheberrechtlich geschützt sei, was ausdrücklich auch für die Demoversion gelte.
    Was die Prüfung der Software anginge, so obliege diese den kommunalen Anwendern, welche selbst wiederum der Kontrolle übergeordneter Aufsichtsbehörden unterlägen.
  • 27.08.2009: Man glaubt es kaum! Nach über 5 Wochen hab ich doch noch eine Anwort auf meine Email vom 22.07.2009 an die Vertriebsfirma KommWis erhalten, natürlich abschlägig. Man begründet zwar, warum man nicht helfen kann, aber verfehlt klar das Thema. Man geht gar nicht auf den gewünschten Freischaltcode für das Demoprogramm ein.