Urteil gegen Transparenz bei Wahlen ist gesprochen
Nach der mündlichen Verhandlung zur Sache am 2010-03-03 gibt es nun das
Urteil 1. Instanz wegen Wahlanfechtung.
Allein der Verlauf der mündlichen Verhandlung liess erwarten, dass die Klage abgewiesen wurde. Nach meiner natürlich parteiischen Einschätzung war der vorsitzende Richter der Sache gegenüber - als interessanten neuen Aspekt - recht aufgeschlossen. Es gelang mir aber nicht, das Selbstverständnis der digitalen Generation zu verdeutlichen: ein Klick auf einen link im Browser und man kann sich das Programm ansehen. Das war für die anwesenden Richter intuitiv völlig undenkbar. Als ich die Frage, wie ich das Quellprogramm denn veröffenlichen wolle, damit beantwortete, es einfach ins Internet zu stellen, war die allgemeine Reaktion ein verhaltenes Murmeln, Kopfschütteln und leichtes Gelächter, so als wäre das ein völlig unrealistischer Vorschlag. Man konnte sich das gar nicht vorstellen. Auch ein beisitzender Richter hatte mehrfach deutlich und auch recht aggresiv zu verstehen gegeben, was ich denn überhaupt wolle. Durch die Prüfungen und Tests des Programms sei hinreichend sicher gestellt, das es richtig funktioniere. Da bedürfe es keiner Einsichtnahme durch den Wahlberichtigten mehr. Auch hätte ich mir eine etwas andere Zusammensetzung der beisitzenden Richter gewünscht, denn unglücklicherweise gab es keinen offensichtlichen Vertreter der Internet-Generation. Im Prinzip hat man mein Anliegen gar nicht verstanden und immer darauf abgestellt, ich wolle die Fehlerfreiheit des Programms anzweifeln. Darum geht es mir aber allerhöchstens hilfsweise. Ich bin überzeugt, dass sich jeder Bürger das Programm anschauen darf, mit dem seine Stimmen gezählt werden.
Nun arbeiten wir zunächst an der Zulassung der Berufung mit dieser Berufungsbegründung.
Juli 24th, 2010 at 14:31
Ein wichtiges Thema, aber gerade deswegen hätte ich mir eigentlich eine bessere Vorbereitung und bessere Argumentation gewünscht. Die PIRATEN hätten da sicher gemeinsam gute Argumente formulieren können.
Den Quellcode des Programms zu veröffentlichen bringt gar nichts. Niemand kann sicher sein, dass das Programm was veröffentlicht wird, auch das ist, was auf dem Wahlcomputer läuft. Insofern ist auch das Veröffentlichen von Wahlcomputersoftware Unsinn und führt den Wähler nur noch weiter hinters Licht.
Dennoch danke, dass du wenigstens versucht hast, ein bischen Licht ins Dunkel zu bringen und einige Verantwortliche zum Nachdenken über das Thema anzustoßen.
Juli 24th, 2010 at 15:05
Im Übrigen: Solltest du für die weitere Klage/Berufung finanzielle Unterstützung benötigen, so blogge das bitte ebenfalls. Über die PIRATEN RLP könnten wir ein Crowdfunding anstoßen. Diese Sache ist wirklich wichtig für uns alle.