Offenlegung des Quellcodes
von Wahlprogrammen - Zusammenfassung

Worum geht es?

Bei der letzten Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz am 2009-06-07 wurde flächendeckend ein Computerprogramm zum Zählen der Stimmen verwendet. Da mir als Wahlhelfer die komplizierte Stimmenzählung bei einem Kandidaten unklar war, wollte ich mir nur mal den Quellcode des Stimmenzählprogramms anschauen, ob denn auch alles richtig zusammengezählt wird.

Was sich daraus entwickelt hat, welche Widerstände aufgebaut wurden, bis hin zu meiner Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen fehlender Nachvollziehbarkeit der Wahlen, kann man in diesem Blog nachlesen. Alle Beiträge dazu findet man unter der Kategorie “PC-Wahl”.

Wichtige Quellen

Berufungsbegründung
Urteil 1. Instanz wegen Wahlanfechtung
Abweisung des Einspruchs durch die ADD
Einspruch gegen die Kommunalwahl

Wichtige links

Wahlleiter
Landeswahlleiter
web site des Programms PC-Wahl
Herstellerfirma Berninger Software GmbH
Vertriebsfirma KommWis GmbH

Kosten

Gegenstandswert: 5.000,00 €

1. Instanz
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 391,30 €
Termingebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 361,20 €
Fahrtkosten, Nr. 7003 VV RVG 5,40 €
Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 20,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.7002 VV RVG 20,00 €
19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 151,60 €
Zwischensumme 949,50 €
Akteneinsichtsgebühr 12,00 €
Verfahrensgebühr §§ 3, 34, 52 GKG 363,00 €
Summe 1. Instanz 1.324,50 €

2. Instanz
Verfahrensgebühr, Berufung § 13, Nr. 3000 VV RVG 481,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.7002 VV RVG 20,00 €
19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 95,30 €
Zwischensumme 596,90 €
Verfahrensgebühr §§ 3, 34, 52 GKG 121,00 €
Summe 2. Instanz 717,90 €

Gesamtsumme bis jetzt 2.042,40 €

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