Klage erhoben
So, nun geht mein Kampf für Transparenz bei computerunterstützten Wahlen in die nächste Runde. Die Klage gegen die letzte Kommunalwahl ist erhoben.
Hier die Unterlagen, auf die sich die Anklage stützt:
Einspruch gegen die Wahl des Frankenthaler Stadtrats
Abweisung des Einspruchs
Wesentliche Antragspunkte der Klage:
- Wahl zum Stadtrat Frankenthal (Pfalz) ist ungültig
- Quelltext des Wahlunterstützungsprogramms ist als Beweismittel beizuziehen
Eine Übersicht der Ereignisse gibt es hier.
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Ergänzung vom 23.09.2009: Die Klage wurde erhoben bei der
1. Kammer
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse
Robert-Stolz-Strasse 20
67433 Neustadt/Wstr.
Aktenzeichen 1 K 943/09.NW
Februar 1st, 2010 at 00:00
Anklage? WTF? Gibt es irgendwo eine verständliche Zusammenfassung? Daß hier jemand “angeklagt” wurde, bezweifle ich schonmal.
Februar 1st, 2010 at 00:37
@Jens
Also ich habe
Einspruch gegen die Wahl des Frankenthaler Stadtrats (siehe link oben)
erhoben.
Darauf hin erfolgte die
Abweisung des Einspruchs (siehe link oben)
durch das Land Rheinland-Pfalz in Gestalt der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion).
Darauf habe ICH Klage erhoben gegen das Land Rheinland-Pfalz zur Offenlegung des Quellcodes des Stimmzettelerfassungsprogramms.
Die Klage IST anhängig unter Aktenzeichen 1 K 943/09.NW beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse. Die Klageschrift ist leider nicht Online.
Wenn Du so willst, ist das Land Rheinland-Pfalz angeklagt.
Wenn Du Dich durch die Übersicht der Ereignisse (link siehe oben) klickst, erhältst Du schrittweise vertiefenden Einblick.
Februar 1st, 2010 at 07:56
@Ingo: Es geht Jens um die Terminologie. Nur im Strafrecht heißt es “Anklage”. In den übrigen Rechtswegen heißt es “Klage” (außer vor dem BVerfG). Auch heißen die Beteiligten “Kläger” und “Beklagte(r)”. Das Land Rheinland-Pfalz ist Beklagte, aber nicht angeklagt. ;)
Februar 1st, 2010 at 09:51
@Manuel. OK, ich kenn mich da nicht so aus. Deshalb brauch ich ja auch Eure Hilfe ;-)